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Kapellenhof 6A, 91207 Lauf an der Pegnitz

Grundlage für den Nachweis einer Drogenabstinenz ist natürlich, dass du wirklich abstinent bist, das heißt radikal damit aufhören, Drogen zu konsumieren. Wenn dir während der angeordneten Abstinenzphase ein einziger Drogenkonsum nachgewiesen wird, führt das zur Ablehnung bei der MPU.

abstinenznachweise

Du kannst deine Drogenabstinenz ebenfalls wie eine Alkoholabstinenz über zwei gängige Verfahren nachweisen. Zum einen über sogenannte Urinscreenings. Hierfür wirst du per Zufall angerufen und musst innerhalb von 24 Stunden in unserem zertifizierten Partnerlabor eine Urinprobe abgeben.

 

Die zweite Option ist die Haaranalyse. Hier kannst du rückwirkend für sechs Monate deine Drogen Abstinenz anhand einer Haarprobe kontrollieren lassen. Voraussetzung sind Haare die lang genug sind (1 Monat entspricht ca. 1 Zentimeter) und das deine Haare weder gefärbt, gebleicht noch getönt sind.

 

Was Abstinenz genau bedeutet erfährst du hier.

Weitere Informationen zur Abstinenz findest du hier  Alkoholabstinenz

Das Anmeldeformular findest du hier.