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Kapellenhof 6A, 91207 Lauf an der Pegnitz

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Wie können wir dir bei MPU Fragen behilflich sein?

du hast noch weitere Fragen?

Viele unserer Leser stellen ähnliche Fragen. Hier haben wir diese Fragen gebündelt und erklären, wie alles funktioniert. Vielleicht ist ja auch deine Frage dabei.

Häufige Fragen

Um deinen Führerschein wieder zu erhalten, musst du zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Diese findest du abhängig von deinem Hauptwohnsitz in der Verwaltung der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt. Drei Monate vor dem Ablauf der Sperrfrist kannst und sollst du den Antrag stellen. Der Führerschein kann erst dann wiedererteilt werden, wenn:
  • die Sperrfrist abgelaufen ist
  • wenn du die MPU bestehst und damit alle Zweifel an der Eignung als Führerscheininhaber ausgeräumt sind
Die Grenze für Alkohol am Steuer liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Bei mehr als 1,1 Promille droht der Führerscheinentzug und ab 1,6 Promille die MPU. Die Führerscheinstelle kann eine MPU jedoch auch schon bei niedrigeren Promillewerten verlangen, wenn sie Zweifel an deiner Fahreignung haben, wie zum Beispiel:
  • bei einer Alkoholfahrt ab 1,6 Promille Alkohol im Blut oder
  • bei wiederholten Alkoholfahrten (schon ab 0,5 Promille)
  • wenn die begründete Annahme von Alkoholmissbrauch vorliegt
  • bei Alkoholabhängigkeit (hier ist ein sogenanntes Ärztliches Gutachten erforderlich)
Die Maßnahmen sind geregelt durch:
  • das Straßenverkehrsgesetz StVG
  • die Fahrerlaubnisverordnung FeV §13
Bei einem Alkoholverstoß in der Probezeit ordnet die Führerscheinbehörde eine Nachschulung an. Sollte dein Führerschein entzogen sein, so besteht unter besonderen Bedingungen die Möglichkeit einer Sperrfristverkürzung.
Es ist sinnvoll, erst dann einen Termin für Ihre MPU zu beantragen, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:
  • Die Sperrfrist ist abgelaufen (oder aber frühestens 3 Monate vor Ablauf)
  • Du hast inzwischen dein Verhalten dauerhaft geändert und bist dir deines Vergehens bewusst
  • Du fühlst dich optimal mit professioneller Hilfe auf deine MPU vorbereitet
In der Regel besteht ein MPU-Training aus 8 - 10 intensiven Einzelterminen á 60 - 90 Minuten. Im Regelfall reichen diese Termin aus, um erfolgreich an der MPU teilnehmen zu können. Du hast aber jederzeit die Möglichkeit noch weitere Einzeltermine mit individuellem Inhalt zusätzlich zu buchen.
Das MPU-Training dauert in etwa zwei bis drei Monate. Jede Vorbereitung auf die MPU ist individuell und abhängig vom Grund des Führerscheinentzugs. Das heißt, auch in der zeitlichen Dauer kann es zu leichten Unterschieden kommen.

Unsere Trainingsinhalte und Kurse sind so konzipiert, dass sie einen breiten Querschnitt bieten, dich mit höchster Informationsdichte zu versorgen und neues Verhalten in gezielten Trainings- und Übungseinheiten zu verankern. Durch unsere therapeutische und individualfördernde Ausrichtung sind wir jederzeit in der Lage, dich auch in komplexen Situationen mit einer optimalen MPU-Vorbereitung zu begleiten.

Erfahrungsgemäß dauert eine grundlegende und erfolgreiche Vorbereitung für die MPU ca. 8-10 Stunden. Nach dieser Zeit fühlen sich unsere Klienten im Durchschnitt optimal vorbereitet, um die Untersuchung zu meistern.

Aktuelle Kosten erfragst du am besten telefonisch. Nach vollständigem, erfolgreichem Bestehen der MPU, bekommst du ein Zertifikat, welches du deiner MPU-Prüfstelle vorlegen kannst. Du belegst damit eine gründliche Auseinandersetzung mit der Situation, die zur MPU geführt hat.

Falls benötigt, stellen wir auch gerne Bestätigungsdokumente für laufende Gerichts- oder Verwaltungsverfahren aus, die dokumentieren, dass du aktuell an einer laufenden Vorbereitung und verhaltensändernden Maßnahme teilnimmst. Solltest du zusätzliche Einzeltrainings wünschen, sprich uns einfach an! (Preisänderungen vorbehalten). Der Preis für das MPU-Training ist ein Festpreis.

In einem Einzelgespräch mit unseren Trainern kannst du dich intensiv mit deiner persönlichen Situation auseinandersetzen. Du bekommst konkrete Hilfestellung und individuelle Vorbereitung auf deine MPU. Im Vorfeld erarbeiten wir mit dir eine individuelle Strategie aus, damit du optimal vorbereitet und ohne Angst zu deiner MPU gehen kannst. Wir haben keine Patentrezepte, denn jeder Klient, jeder Fall, ist anders und erfordert ein eigenes Vorgehen.
Diese Frage lässt sich nicht in einem Satz beantworten ... Es kommt auf den Einzelfall an, was die Fahrerlaubnisbehörde anordnet. In folgenden Fällen brauchst du ein ärztliches Gutachten:
  • Abhängigkeiten von Stoffen, die dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) unterliegen
  • Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG
  • missbräuchliche Einnahme psychoaktiver Arzneimittel
Außerdem kann ein ärztliches Gutachten auch bei widerrechtlichem Besitz von Betäubungsmitteln angeordnet werden. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet normalerweise in den folgenden Fällen eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) an:
  • Wenn die Fahrerlaubnis aus einem der oben genannten Gründe entzogen wurde
  • Zur Klärung, ob eine Abhängigkeit vorliegt oder noch Betäubungsmittel eingenommen werden
  • Bei gelegentlichem Cannabis-Konsum. Hier wird überprüft, ob der Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig getrennt werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung fordern bei:
  • gelegentlicher Einnahme von Cannabis
  • um andere Zweifel auszuräumen
Bei einem Betäubungsmittelverstoß in der Probezeit ordnet die Führerscheinbehörde normalerweise eine Nachschulung an. Sollte dein Führerschein entzogen sein, so besteht unter besonderen Bedingungen die Möglichkeit auf Sperrfristverkürzung. Vorbereitung & Training auf die MPU bei Drogenvergehen Um deinen Führerschein wieder zu bekommen, musst du einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Diese Behörde findest du abhängig von deinem Hauptwohnsitz in der Verwaltung der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt. Am besten stellst du den Antrag mit Ablauf der Sperrfrist. Der Führerschein kann erst dann wieder erteilt werden, wenn:
  • die Sperrfrist abgelaufen ist
  • wenn du die MPU bestehst und damit alle Zweifel an deiner Eignung als Führerscheininhaber ausgeräumt sind.
Um deinen Führerschein wiederzuerlangen musst du nicht zwangsweise komplett auf Alkohol verzichten. Jedoch gibt es Fälle und Situationen, in denen es ratsam ist, keinerlei Alkohol mehr zu trinken. Um langfristig keine Schwierigkeiten mehr aufgrund von Alkohol im Straßenverkehr zu bekommen, ist völlige Abstinenz der sicherste Weg. Es gibt zwei gängige Nachweisverfahren für Alkoholabstinenz.

Zum einen wird der EtG-Nachweis per Urinkontrolle genutzt. EtG (Ethylglucuronid) ist ein Abbauprodukt von Alkohol. Wird bei mehreren, kurzfristig anberaumten Urinkontrollen kein EtG gefunden, ist das ein deutlicher Hinweis auf Abstinenz. Du kannst damit ein halbes (vier Kontrollen) oder ein ganzes Jahr (sechs Kontrollen) Alkoholabstinenz nachweisen. Alle Kontrollen sind zufällig und müssen innerhalb von 24 Stunden absolviert werden.

Das zweite Verfahren ist der Nachweis im Haar. Hierfür kannst du alle drei Monate zur Haarabgabe gehen. Achten darauf, dass die Anbieter solcher Checks die behördlichen Standards zur Anerkennung erfüllen.
Grundlage für den Nachweis einer Abstinenz ist natürlich, dass du wirklich abstinent bist, das heißt radikal damit aufhörst, Drogen zu konsumieren. Wenn dir während der angeordneten Abstinenzphase ein einziger Drogenkonsum nachgewiesen wird, führt das zur Ablehnung bei der MPU. Du kannst deine Abstinenz durch Abgabe einer Haarprobe oder der zufälligen Abgabe von Urin nachweisen. Haarproben sind zumeist ein halbes Jahr rückwirkend machbar, während die Urinabgabe wiederum im Testzeitraum durch die Abgabestelle koordiniert wird.

Es gibt Tests, die sechs Monate rückwirkend zuverlässig deine Abstinenz nachweisen können. Diese Test sind auch zertifiziert, werden aber nicht von jeder Gutachterstelle anerkannt. Deshalb: Achten darauf, dass die Anbieter solcher Checks die behördlichen Standards zur Anerkennung erfüllen.
Ja, das geht! Egal ob Alkohol oder Drogen, von der Haaranalyse bis hin zum Urintest - wir haben den richtigen Nachweis und das richtige Verfahren für dich! Und dabei unterstützen wir dich auch ganz praktisch, denn wir nehmen dir die Terminüberwachung ab und sorgen für die richtigen Kontrollabstände.

Wir arbeiten u.a. mit der SYNLAB HOLDING GMBH zusammen, einem der renommiertesten Unternehmen für humanmedizinische Labordiagnostik. Ihre 6800 Mitarbeiter analysieren jährlich rund 300 Millionen Proben in 20 Ländern. Natürlich verfügen sie über alle erforderlichen Zertifikate und Akkreditierungen nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Toxikologie für EtG und Drogen in Haaren und in Urin. Die Organisiation und Terminüberwachung erfolgt direkt von deinen Trainern bzw. deinem Trainingsinstitut.

Für den Nachweis der Alkoholabstinenz wirst du nach einem Zufallsprinzip kontaktiert und gebeten, innerhalb der nächsten 24 Stunden bei deiner Abnahmestelle zu erscheinen. Die Befunde werden direkt zu uns geschickt und zentral für dich verwahrt und gesammelt. Die Rechnungsstellung erfolgt dann über deinen Trainingsvertrag.
Die Kosten der MPU richten sich nach der Schwere der Tat. Eine MPU wegen Drogen kostet z.B. mehr als eine MPU wegen Verkehrsverstößen. Details sind in einer Gebührenverordnung aufgeführt, der sogenannten GebOSt, die bundesweit einheitlich ist.
Vermutlich hast du mit deinem Bescheid ein Formular bekommen, das dich dazu auffordert, eine Begutachtungsstelle zu nennen. Deine Unterlagen werden vom Amt an die benannte Begutachtungsstelle geschickt. Von dort wirst du über die weiteren Schritte informiert. Wenn du dir nicht sicher bist, melde dich einfach bei uns, in den allermeisten Fällen hilft ein erstes Telefonat um Licht ins Dunkel zu bringen.
Ja natürlich, das ist dein gutes Recht. Wenn du allerdings deine Fahrerlaubnis behalten bzw. wieder bekommen möchtest, brauchst du ein positives Ergebnis der MPU.
Ja, das kannst du: Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Das macht allerdings nur Sinn, wenn die individuellen Vorraussetzungen, wie Abstinenz, Therapie oder sonstige Maßnahmen bereits zu einer stabilen, dauerhaften Veränderung deines Verhaltens geführt haben.
Nein, alte Gutachten müssen nicht abgegeben werden. Nur Gutachten, die amtskundig sind, d.h. in deiner Akte liegen, findet der neue Gutachter in deinen Unterlagen. Deshalb gilt: Wenn du dein negatives Gutachten (sinnvollerweise) nicht an das Amt schickst, wird der Gutachter keinerlei Kenntnis von diesem negativen Gutachten haben.
Um einen Termin zu bekommen, müssen: 1. deine Unterlagen in der Begutachtungsstelle eingetroffen sein. 2. du die Gebühr für die MPU bezahlt haben. Im Normalfall solltest du mit ca. 14 Tagen Wartezeit für einen MPU-Termin rechnen.
Geh davon aus, dass du von einem halben bis zu einem Jahr abstinent leben musst— nach erfolgreich abgeschlossener Entwöhnungsbehandlung und/oder Therapie. Denn die Therapiebescheinigung ist noch kein Beweis dafür, dass jemand abstinent ist.

Den Gutachter interessieren darüber hinaus die Maßnahmen, die getroffen wurden, um ein konsumfreies Leben zu ermöglichen (z.B. Trainieren von alternativem Verhalten, stabilisierendes Training usw.) Um zu bescheinigen, dass du über einen längeren Zeitraum ohne Alkohol oder Drogen gelebt hast, brauchst du für die MPU einen zertifizierten Abstinenznachweis.
Ja und nein. Ja, denn wenn bei 1,6 Promille ein Fahrzeug geführt wird, gilt das als Indiz, dass eine Alkoholgewöhnung besteht. Jemand ohne Alkoholgewöhnung wäre nämlich mit diesem Wert nicht in der Lage, ein Fahrzeug oder ein Fahrrad zu fahren.

Bei einer Alkoholgewöhnung kann dir ein Fachmann helfen; seht euch zusammen deinen Alkoholkonsum genau an, sprich darüber und arbeite konkrete Schritte aus. Nein! Wenn du die Vorbereitungszeit gut nutzt und eine ausreichende Auseinandersetzung mit deinem Konsumverhalten nachweist, kannst du die MPU bestehen.
Nein, negative Gutachten müssen der Behörde nicht vorgelegt werden.
Betrachte eine solche Aufforderung als Chance. Wenn der Guatchter in seinem Gutachten eine Kursempfehlung ausspricht, bedeutet dies, dass du nach Kursteilnahme wieder für geeignet erachtet wirst, ein Kraftfahrzeug zu führen. Wenn du diesen Kurs nicht besuchst, wirst du deine Fahrerlaubnis nicht wiederbekommen und damit erneut zur MPU antreten müssen um deine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen.