Scroll Top
Kapellenhof 6A, 91207 Lauf an der Pegnitz

Neuerungen in 2023

2023 gibt es verschiedene Neuerungen, die für Autofahrer relevant werden. Wir stellen hier einige der wichtigsten kurz vor.
Start_2023_Logo

Contents

2023 – das ändert sich für Autofahrer 

2023 gibt es verschiedene Neuerungen, die für Autofahrer relevant werden. Wir stellen hier einige der wichtigsten kurz vor. 

Cannabis-Legalisierung

In der zweiten Jahreshälfte plant die Bundesregierung die Legalisierung von Cannabis. Künftig sollen Erwerb, Besitz und Anbau von Marihuana von strafrechtlichen Sanktionen befreit werden. Auch wenn eine Legalisierung von Cannabis geplant ist: Für den Konsum gilt Ähnliches wie für Alkoholkonsum: Beides beeinträchtigt die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Was bedeutet das für Autofahrer? Fahren unter Cannabis-Einfluss bleibt weiterhin verboten. Bisher gilt diesbezüglich Folgendes:

Wer mit mehr als einem Nanogramm oder mehr THC pro Milliliter Blutserum von der Polizei in seinem Auto erwischt wird, dem drohen Strafen: Beim ersten Verstoß einer Fahrt unter Cannabis-Einfluss gibt es drei Folgen:

  • 500 Euro Bußgeld
  • zwei Punkte in Flensburg
  • ein Monat Fahrverbot

Bei mehrmaligen Verstößen erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 oder 1.500 Euro und die Dauer des Fahrverbots auf drei Monate. Aktuell ist noch offen, ob der Grenzwert von 1,0 ng THC pro Milliliter Blutserum angepasst wird.

Führerschein-Umtausch

Seit 2022 müssen Papier- und Scheckkarten-Führerscheine in fälschungssichere und EU-einheitliche Exemplare umgetauscht werden. Dabei gibt es Fristen, bis wann welche Jahrgänge der Frist nachgekommen sein müssen. Wer seinen Führerschein nicht umtauscht, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 10€. Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, müssen bis 19.1.2023 von den Jahrgängen 1959-1964 getauscht werden, danach folgen die Jahrgänge 1965-1970. Wenn dein Führerschein ab dem 1.1.1999 ausgestellt worden ist, hast du mit dem Umtausch bis wenigstens 19.1.2026 Zeit.

Wenn du die einzelnen Fristen genau nachlesen willst, kannst du das hier auf der Seite der Bundesregierung tun.

Zwei Masken im Verbandskasten

In neuen Verbandskästen sind zukünftig zwei Masken enthalten. Alte Verbandskästen müssen nicht ausgetauscht werden. Es müssen ebenfalls keine zwei Masken ergänzt werden.

Folge uns auf Facebook oder Instagram, um immer auf dem Laufenden zu bleiben.

Klicke hier um mehr über die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung zu erfahren.