Betrunken auf dem Fahrrad erwischt?
Statistisch gesehen passieren laut DVW die meisten Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Alkohol am Himmelfahrtstag. Das liegt daran, dass viele Menschen an diesem Tag unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führen – und dazu gehört auch das Fahrrad (übrigens auch E-Scooter).
Obwohl man ein Fahrrad ohne Fahrerlaubnis fahren darf, gibt es dennoch Regeln. Und gerade beim Thema Fahren unter Alkoholeinfluss greifen diese. Denn mit jedem Tropfen Alkohol steigt auch die Gefahr eines Unfalls.
Ab 1,6 Promille droht Radfahrern deshalb der Führerscheinentzug, wenn sie nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist die MPU absolvieren. Das gilt auch bei weniger Promille, wenn es zu Fahrauffälligkeiten oder Unfällen gekommen ist. Wer noch keinen Führerschein hat, muss ebenfalls eine MPU absolvieren, sollte er eines Tages die Fahrerlaubnis erwerben wollen.
Wer mit mehr als 1,6 Promille Alkohol auf dem Rad erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe, zwei Punkten in Flensburg sowie einer MPU rechnen. Denn hier begeht man bereits eine Straftat. Bei Wiederholungsgefahr kann sogar ein Verbot zum Führen eines Fahrrads ausgesprochen werden.
Deshalb ist es ratsam, sicherere Alternativen zu wählen – auch an Himmelfahrt: Taxi, Bus und Bahn.
Und wenn du doch zur MPU muss, dann kannst du dich bei uns beraten lassen: https://mputraining.de/mpu-vorbereitung-beratung-training-lauf-an-der-pegnitz/
Wir unterstützen dich auch, wenn du bereits einen Alkoholentzug in der Klinik hinter dir hast und nun Stabilisierung brauchst: https://www.psychotherapielauf.de/psychotherapie-und-coaching-angebot/alkoholtherapie.html